Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab Januar 2017
Mit der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes wird das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ausgebaut. Ab 01.01.2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen richtet und eine Unterscheidung nach Pflegegraden statt Pflegestufen vorsieht. Die drei Pflegestufen werden auf fünf Pflegegrade ausgeweitet.
Demenzkranken wird Anspruch auf die gleichen Leistungen eingeräumt, wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Eine detaillierte Auflistung erhalten Sie vom Bundesministerium für Gesundheit unter:
www.pflegestaerkungsgesetz.de/die-pflegestaerkungsgesetze >>
Damit Sie oder Ihre Angehörigen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, fördert der Bund mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Umbaumaßnahmen für eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung.
Weitere Informationen zum Thema "osteuropäische Pflegekräfte finden Sie hier:
http://www.24-stunden-pflege.net >>